§ 1 Anwendungsbereich
(1) Verwender dieser AGB ist die Fallschirmsportgruppe Speichersdorf e.V. (im Folgenden: FSG), die ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne ihrer Vereinssatzung verfolgt.
(2) Ihren satzungsmäßigen Sitz hat die FSG wie folgt: Manfred-Strössenreuther Str. 21 95469 Speichersdorf Registernummer VR 514 Registergericht Amtsgericht Bayreuth
(3) Alle Verträge werden ausschließlich mit der FSG geschlossen. Die darauf beruhenden Leistungen und/oder Lieferungen der FSG erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung und zu dem satzungsmäßigen Vereinszweck.
(4) Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich von der FSG bestätigt.
§ 2 Online-Vertragsschluss und Preise
(1) Vertragspartner ist ausschließlich die Fallschirmsportgruppe Speichersdorf e.V., Manfred-Strössenreuther Str. 21, 95469 Speichersdorf.
(2) Die Präsentation und Bewerbung unserer Angebote stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Erst indem der Kunde auf der Internetseite www.fallschirmspringen-online.de/shop durch das Klicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ eine Bestellung an uns schickt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der FSG bleibt die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebotes vorbehalten. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung der FSG. Dies kann auch durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung und/oder Erbringung der Dienstleistung erfolgen.
(3) Die in auf unserer Internetseite www.fallschirmspringen-online.de und dem dazugehörigen Webshop aufgeführten Preise gelten bei Bestellung per Internet oder Kauf direkt vor Ort. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und zzgl. etwaiger Versandkosten. Offensichtlich unvollständige Angaben oder Rechenfehler sind nicht bindend.
§ 3 Tandem-Fallschirmsprünge
(1) Die Tandem-Fallschirmsprünge mit am Fallschirmsport interessierten Personen werden nach den Richtlinien des Deutschen Fallschirmsportverbandes e.V. – www.dfv.aero – durchgeführt und dienen dem satzungsmäßigen Vereinszweck der Förderung des Fallschirmsports in der Öffentlichkeit.
(2) Verantwortlich für die Durchführung des Tandem-Fallschirmsprungs ist der besonders ausgebildete Tandempilot (Tandemmaster). Der Tandempilot handelt im Auftrag der FSG. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 4 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
(1) Um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, sind Tandem-Fallschirmsprünge grundsätzlich nur möglich, wenn der Tandempassagier die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- a) Körpergröße: mindestens 1,40 m
- b) Körpergewicht einschließlich getragener Kleidung und Schuhwerk: maximal 89,00 kg
- c) Mindestalter: 18 Jahre.
- d) Tandem-Passagiere haben sich in normaler körperlicher und geistiger Kondition zu befinden und dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol und/oder sonstiger Substanzen (insb. Drogen) stehen. Sie müssen gesund und bewegungsfähig sein.
(2) Ausnahmen von den unter Absatz 1 genannten Grundvoraussetzungen können nur in unmittelbarer Absprache mit dem für den Tandempassagier verantwortlichen Tandempiloten erteilt werden. Insbesondere ist dies möglich:
- a) Sofern das Körpergewicht einschließlich getragener Kleidung eines Tandempassagiers nicht mehr als 99,99 kg beträgt und eine gute körperliche Kondition (inbs. Beweglichkeit) vorliegt. Dann etwaig anfallende Aufpreise sind den ausgewiesenen Preislisten zu entnehmen.
- b) Bei Minderjährigen, wenn diese ausreichend Einsichtsfähig sind und eine schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten bzw. aller Personensorgeberechtigten vorliegt. Die Anwesenheit mindestens eines Erziehungs- bzw. Personenberechtigten am Sprungtag vor Ort ist Voraussetzung. Sog. „Mutti-Zettel“ gelten nicht.
(3) Im Falle einer körperlichen und/oder geistigen Einschränkung sowie eines Handicaps ist vor Vertragsschluss mit der FSG dazu Rücksprache zu halten, ob ein Sprung mit den angegebenen Einschränkungen/Handicaps sicher durchgeführt werden kann. Die sichere Durchführung des Sprunges/Fluges muss gewährleistet sein. Es wird deswegen immer eine genaue Beschreibung der Einschränkung benötigt, damit jeder Fall individuell geprüft und bewertet werden kann.
(4) Sprungoverall, Kopfschutz und Schutzbrille werden unentgeltlich durch die FSG gestellt. Zusätzlich empfiehlt sich für den Sprung das Tragen bequemer Kleidung, in der der Passagier sich gut bewegen kann. Auf bequemes, festes Schuhwerk ist zu achten. Sportschuhe sind geeignet, jedoch keine Bergstiefel oder Schnürhaken.
(5) Bei groben Fehlverhalten, wodurch ein Passagier sich selbst, den Tandempiloten oder andere gefährdet, behält sich die FSG den Ausschluss des Teilnehmers vor. Soweit der Passagier den Ausschluss allein oder weit überwiegend zu vertreten hat, steht ihm kein Anspruch auf Rückerstattung des Sprungpreises zu.
§ 5 Gutscheine
(1) Die FSG stellt ausschließlich Wertgutscheine über einen bestimmten, auf dem Gutschein ausgewiesenen Betrag aus.
(2) Der Wertgutschein kann für einen Tandem-Fallschirmsprung eingelöst werden. Berechtigt ist immer diejenige Person, die den Gutschein besitzt.
(3) Wertgutscheine der FSG sind frei übertragbar und dürfen insbesondere auch an Dritte weiterverkauft werden, sofern diese die Voraussetzungen des § 4 erfüllen.
(4) Mehrere Wertgutscheine können auch gebündelt auf einen Tandem-Fallschirmsprung angewendet werden. Sollte der Preis für einen Tandem-Fallschirmsprung am vereinbarten Sprungtag höher sein, als der auf dem Wertgutschein bzw. den Gutscheinen vermerkte Wert, muss der Differenzbetrag mit bei Durchführung des Tandem-Fallschirmsprunges vor der Einweisung beglichen werden. Sollte der Preis des Tandem-Fallschirmsprungs am Sprungtag geringer sein, als der auf dem Wertgutschein bzw. den Gutscheinen vermerkte Wert, verbleibt der Differenzbetrag als Guthaben. Das Guthaben wird bei einem weiteren Tandem-Fallschirmsprung auf dessen Kosten angerechnet.
(5) Ein Umtausch oder eine Auszahlung ist nicht möglich.
(6) Die Wertgutscheine gelten ausschließlich für die Durchführung eines Tandem-Fallschirmsprunges, wobei der am Sprungtag geltende Preis maßgebliche Verrechnungsgrundlage ist. Der Wertgutschein kann nicht auf Video-/Fotoaufnahmen angewendet werden. Diese Zusatzleistungen sind gesondert zu bezahlen und bei der Terminvereinbarung zu buchen.
(7) Für die Terminvereinbarung ist der Gutscheininhaber selbst verantwortlich.
(8) Wertgutscheine dürfen aus organisatorischen Gründen nur an einem vorher vereinbarten Termin eingelöst werden. Der Gutschein ist vor dem Sprung an den Tandempiloten oder Sprungleiter zu übergeben.
(9) Gutscheine und evtl. Restguthaben sind entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfristen nur bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr der Ausstellung einlösbar.
§ 6 Terminvereinbarung
(1) Tandem-Fallschirmspünge können nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt werden.
(2) Tandem-Fallschirmsprünge werden bei angemessenen Wetterbedingungen regelmäßig in der Zeit von April bis Oktober an Wochenenden und Feiertagen zu den Öffnungszeiten des betreffenden Flugplatz- und Sprunggeländes durchgeführt.
(3) Die Terminvereinbarung hat telefonisch unter der Nummer 0172 / 862 2340 oder am Sprungplatz zu erfolgen.
(4) Bei der Terminvereinbarung sind sämtliche Daten wie Name, Anschrift, Anzahl der Tandem-Passagiere, Gutscheinnummer und Ausstellungsdatum anzugeben.
(5) Der Gutscheininhaber ist für die rechtzeitige Vereinbarung eines Sprungtermins unter Berücksichtigung eines angemessenen Zeitfensters (§ 6) verantwortlich.
(6) Der vereinbarte Termin ist ein Treffpunkt und begründet keinen Anspruch, zu dieser Zeit mit der Durchführung des Tandem-Fallschirmsprungs zu beginnen (siehe auch § 6).
(7) Kostenfreie Stornierung oder Umbuchung ist nur bis 7 Tage vor dem vereinbarten Sprungtermin möglich. Die FSG behält sich vor, bei Stornierung oder Umbuchung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Sprungtermin oder bei Nichterscheinen eine No Show Gebühr in Höhe von bis zu 20 % des Gutscheinwerts geltend zu machen, um unter Berücksichtigung etwaiger Ersparnisse oder anderweitigen Erwerbs ihr durch die verspätete Stornierung oder Umbuchung entstandene Aufwendungen zu kompensieren, wenn nicht der Passagier nachweist, dass der FSG geringere Einbußen entstanden sind; in diesem Fall reduziert sich die Gebühr entsprechend. Bei Krankheit des Passagiers mit ärztlichem Attest entfällt die No Show Gebühr. Gleiches gilt bei nachgewiesener Unmöglichkeit der Anreise aus außergewöhnlichen, nicht beherrschbaren Gründen.
§ 7 Zeiteinsatz
(1) Wir empfehlen für dieses einzigartige Erlebnis grundsätzlich einen ganzen Tag einzuplanen, sich entsprechend vorzubereiten, auszurüsten (Kleidung, Verpflegung) und etwas Geduld mitzubringen.
(2) Der vereinbarte Termin ist als Treffpunkt zu verstehen. Tandem-Passagiere sollten sich weder vor noch nach ihrem Sprungtermin etwas vornehmen, das die Flexibilität der Sprungdurchführung beeinträchtigen könnte.
(3) Aufgrund betrieblicher und/oder meteorologischer Umstände kann es immer wieder zu unvorhergesehenen Verzögerungen oder Änderungen des zuvor geplanten und mit den Passagieren abgestimmten Zeitplans kommen, ohne dass die FSG hierauf Einfluss nehmen kann. Im Rahmen der gesetzlichen, betrieblichen und meteorologischen Möglichkeiten wird die FSG alles zumutbare unternehmen, um den Sprung am zuvor vereinbarten Tag durchführen.
(4) Gestalten Sie Ihren Sprungtag für Ihr besonderes Erlebnis so stressfrei wie möglich!
§ 8 Absage
(1) Die Durchführung des Tandem-Fallschirmsprungs erfolgt ausschließlich bei geeigneten Wetterbedingungen, offenen und geeigneten Betriebsflächen sowie verfügbarer Crew.
(2) Zu Absagen aufgrund ungeeigneten Wetters ist ausschließlich die FSG berechtigt. Die Entscheidung wird vereinsintern unter Abstimmung zwischen dem Tandempiloten, Sprungleiter und Pilot getroffen und stützt sich auf offizielle Flugwettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes unter Einbeziehung von Echtzeit-Wetteranalysen und der Berücksichtigung lokaler Besonderheiten sowie der langjährigen Erfahrung.
(3) Der Tandem-Passagier hat bei Unsicherheiten zur Wetterlage unverzüglich – jedenfalls aber rechtzeitig vor Anreise – telefonischen Kontakt (0172 / 862 2340) mit der Sprungleitung bzw. dem Tandempiloten aufzunehmen. Anreise- und sonstige Kosten des Tandem-Passagiers werden nicht erstattet.
(4) Kurzfristige Terminverschiebungen und -absagen durch die FSG sind aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (insb. Wetterbedingungen, Ausfall des Absetzflugzeuges, technische Probleme) auch noch unmittelbar vor dem Sprung am Sprungplatz möglich.
(5) Wetter- oder betriebsbedingte Absagen dienen ausschließlich Ihrer Sicherheit. Kommt es zu einer Absage wird dem Tandem-Passagier von der FSG unverzüglich ein Alternativ-Termin angeboten.
§ 9 Vorbereitung und Ablauf vor Ort
(1) Jeder Tandem-Passagier erhält vor Ort persönlich eine genaue Einweisung in die Durchführung des Tandem-Fallschirmsprungs, bei der auch noch einmal auf die Gefahren und Risiken hingewiesen wird und er Gelegenheit bekommt, Fragen zu stellen und Unklarheiten zu beseitigen.
(2) Der Tandem-Passagier hat am Vorabend (mind. Zwölf Stunden vor dem vereinbarten Termin) auf Alkohol zu verzichten, ausgeschlafen und gut gefrühstückt am Sprungplatz zu erscheinen.
(3) Der Gutschein und eine etwaige Buchungsbestätigung sind bei der Anmeldung an der Sprungleitung auszuhändigen und etwaige Nachzahlungen zu leisten.
(4) Die Teilnahme an der Durchführung von Boden-/Trockenübungen (Absprunghaltung, Freifallhaltung, etc.) ist für jeden Tandem-Passagier verpflichtend.
(5) Die FSG behält sich ausdrücklich vor, bis zum letztmöglichen Zeitpunkt or dem Absprung, die Durchführung des Tandem-Fallschirmsprungs abzubrechen, wenn sich herausstellt, dass eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist. Bei begründeter Entscheidung entfällt der Anspruch auf Rückerstattung des Sprungpreises. Begründet ist die Entscheidung insbesondere bei kurzfristiger, erheblicher Wetterverschlechterung, technischer Komplikationen oder im Verhalten des Passagiers liegenden Umständen.
§ 10 Absetzhöhe
(1) Es besteht keine feste Flughöhe, in welcher der Tandem-Passagier zusammen mit seinem Tandempiloten das Absetzflugzeug verlässt (sog. „Absetzhöhe“) und den freien Fall beginnt.
(2) Die beabsichtigte Absetzhöhe beträgt bis zu 4.000 Meter über dem Meeresspiegel (AMSL).
(3) Die tatsächliche Absetzhöhe hängt von verschiedenen äußeren Faktoren ab, auf welche die FSG keinen Einfluss hat (insb. Wolkenlage im Zeitpunkt des Absetzvorgangs, Freigabe durch die Flugsicherung, technische Vorkommnisse). Es besteht deswegen kein Rechtsanspruch darauf, in einer bestimmten Höhe mit dem Freifall zu beginnen.
§ 11 Video- und Fotoaufnahmen
(1) Der Tandem-Passagier kann gegen Aufpreis Foto- und Videoaufnahmen während des Tandemsprungs durchführen lassen.
(2) Dieser Wunsch ist aus organisatorischen Gründen schon bei der Terminvereinbarung zu äußern.
(3) Die Aufnahmen erfolgen entweder durch einen separaten Kameramann oder werden über zusätzliche technische Ausrüstung beim Tandempiloten erstellt. Die sichere Durchführung des Tandemsprungs hat stets Vorrang.
(4) Für den Erfolg und die Qualität dieser Aufnahmen ist unter anderem die Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit des Tandem-Passagiers maßgeblich.
(5) Vom Tandem-Passagier selbst mitgebrachte Kameraausrüstung kann zwar vor und nach dem Sprung am Boden, nicht aber in der Luft (Absetzflugzeug, Tandemsprung) eingesetzt werden. Insbesondere sind aus Gründen der Sicherheit keine Aufnahmen mit „Action-“ und/oder „Bodycams“ oder dergleichen gestattet.
(6) Die FSG stellt dem Tandem-Passagier während der Durchführung des Tandemsprungs angefertigte und danach veröffentlichte Aufnahmen, auf denen der Tandem-Passagier erkennbar ist, kostenfrei zur Verfügung. Hierzu willigt der Tandem-Passagier gegenüber der FSG entgeltlos ein, dass die FSG Foto- und Videoaufnahmen von und mit dem Tandem-Passagier vor, während und nach dem Tandem-Fallschirmsprung zur Verwirklichung des Vereinszwecks sowie für Werbung zugunsten des Vereins und des Fallschirmsports anfertigen, speichern, bearbeiten (insbesondere Bild- und Videoschnitt, kontextbezogene Fotomontage und sonstige Bildkorrekturen) und verbreiten darf. Mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen und Bearbeitungen in Print-, Digital- und Onlinemedien (insb. Webseite, Social Media, Flyer) besteht Einverständnis. Dem Tandem-Passagier ist insbesondere bekannt und bewusst, dass selbst bei gehöriger Anstrengung einmal veröffentliche Inhalte nicht mehr vollständig beseitigt bzw. aus dem Internet geholt werden können, sondern weltweit dort abrufbar sind. Die FSG wird jede Aufnahme, Bearbeitung und/oder Verbreitung unterlassen, die dazu geeignet sein könnte, den Tandem-Passagier in seinem Persönlichkeitsrecht zu verletzen. Es steht dem Tandem-Passagier frei, jederzeit seine Einwilligung formlos zu verweigern oder zu widerrufen.
§ 12 Versicherung und Selbstverantwortungshinweis
(1) Die Luftsportgeräte und Luftfahrzeuge unterliegen europäischem bzw. deutschem Luftrecht und sind demnach wie folgt versichert:
- a) Halterhaftpflicht- und Passagierhaftpflicht-Versicherung über 6.50.000,00 Euro für das Flugzeug, was beinhaltet 3.000.000 SDR für Haftpflicht, 250.000 SDR pro Passagier für Verletzungen und weitere Schäden
- b) Halterhaftpflicht-Versicherung für Sprungfallschrime mit einer Deckungssummer von 3.000.000,00 Euro für vereinseigene Schülerschirme
- c) Luftfahrt-Unfall-Versicherung für Schulfallschirmsysteme, die Tod mit 2.500.000,00 Euro und Invalidität mit 5.000,00 € abdeckt
- d) Lehrerhaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1.500.000,00 Euro
(2) Der Tandem-Fallschirmsprungbetrieb ist darüber hinaus abgesichert wie folgt:
- a) Luftfahrt- und Passagierhaftpflichtversicherung für Tandem-Fallsprünge über 3.000.000,00 Euro für Personen- und Sachschäden, reine Vermögensschäden bis 1.000.000,00 Euro und weitere Schäden
(3) Von der FSG eingesetzte Tandempiloten können darüber hinaus über freiwillige Zusatzversicherungen zur Deckung des mit dem Tandem-Fallschirmsprungbetriebes einhergehenden Risikos verfügen. Hierüber hat jeder Tandem-Passagier sich bei dem für ihn verantwortlichen Tandempiloten selbst zu informieren.
(4) Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg gilt Fallschirmspringen nicht als gefährliche Sportart (vgl. Urteil vom 03.07.1969, Az. 5 Sa 57/68).
(5) Bei einem Sportunfall tritt regelmäßig die gesetzliche Krankenversicherung ein. Für den Abschluss darüber hinaus und weitergehender Versicherungen (insb. Reiserücktritt, Unfall) ist der Tandem-Passagier selbst verantwortlich.
§ 13 Rücktritt, Schadensersatz, Minderung
(1) Bei der Durchführung eines Tandem-Fallschirmsprungs handelt es sich um eine Dienstleistung, die von zahlreichen – teilweise nicht beherrschbaren, äußeren (Wetter) – Faktoren abhängt.
(2) Ist der Tandem-Passagier Verbraucher, stehen ihm die gesetzlichen Ansprüche zu.
(3) Soweit es sich bei dem Vertragspartner der FSG um ein Unternehmen handelt (sog. B2B-Vertrag), so verzichtet der Unternehmer auf die Geltendmachung der vorgenannten Rechte gegenüber der FSG, es sei denn die FSG hat dem Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen, es wurde ein bestimmtes Merkmal ausdrücklich zugesichert oder der Mangel war für den Unternehmerkunden nicht zu erkennen.
§ 14 Haftung
(1) Die Haftung der FSG aus vertraglichen und deliktischen Ansprüchen wegen einfacher Fahrlässigkeit ist für Sach- und Vermögensschäden auf die Deckungssummen der jeweils bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt, soweit die Schäden vertragstypisch und vorhersehbar sind. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Die FSG stellt die für sie unentgeltlich und im Sinne des Vereinszwecks zur Erfüllung der Tandem-Fallschirmsprünge tätigen Vereinsmitglieder von jeder Haftung gegenüber einem Tandem-Passagier frei, wenn und soweit das Mitglied nicht mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt hat.
§ 16 Widerrufsrecht
(1) Der Verbraucher-Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher-Kunde die FSG mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu kann das folgende Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:
Muster-Widerrufsformular herunterladen (PDF)(4) Es kann auch das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.fallschirmspringen-online.de elektronisch ausfüllt und übermittelt werden. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, so wird der Eingang eines solchen Widerrufs unverzüglich (z.B. per E-Mail) bestätigt.
(5) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
(6) Folgen des Widerrufs: Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, haben sind dem Verbraucher-Kunden alle Zahlungen, die er geleistet hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von der FSG angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der FSG eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(7) Wurde von dem Verbraucher-Kunden verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Verbraucher-Kunde der FSG einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Der Widerruf ist zu richten an: Fallschirmsportgruppe Speichersdorf e.V. Manfred-Strössenreuther Str. 21 95469 Speichersdorf eMail: info@fallschirmspringen-online.de
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Mit der FSG geschlossene Vereinbarungen unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung, einschließlich seiner Anlagen, ist, soweit eine Bestimmung des Gerichtsstandes gesetzlich zulässig ist, Bayreuth, Deutschland.